Wirtschaftslobbyismus im Bundesland Salzburg?
Anlassfall ist ein Immobilien-Investorprojekt in St. Gilgen am Wolfgangsee.
"Bungalow-Zweitwohnsitz-Dorf" im Grünland am Wolfgangsee?
Soll nach Mondsee, nun am Wolfgangsee das nächste Zweitwohnsitz-Dorf folgen?
Dies in Bestlage am Seeufer und im Grünland?
Soll dabei wieder die "Strategie Campingplatz" Anwendung finden?
Immobilien-Investor beantragte die Errichtung eines Campingplatzes:
a) Die Planunterlagen scheinen nicht dem geltenden Salzburger
Campingplatz zu entsprechen.
b) Die Berechnung der Projekt-Wirtschaftlichkeit scheint desaströs.
c) Was soll daher in Wirklichkeit gemacht werden?
Bescheidausstellung und Verstoß gegen Gesetze:
Seitens der Bezirksbehörde Salzburg-Umgebung und seitens der Salzburger Landesregierung orten Anrainer Verstöße u.a.
- gegen das Raumordnungsgesetz
- gegen das Campingplatzgesetz
- gegen das Staats-Grund-Gesetz
Unterlassung der Ermittlungstätigkeit:
- Trotz Hinweisen, dass der Investor und Projektwerber in der Natur das
Einreichprojekt in wesentlichen Zügen abgeändert hat, erteilt die
Bezirksbehörde dennoch die gewerberechtliche Bewilligung.
- Trotz der Projektänderung weist die Salzburger Landesregierung die
seitens Anrainer eingebrachte Berufung ab.
Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof im Juli 2012:
Anrainer werfen der Salzburger Bezirkshauptmannschaft, wie der Salzburger Landesregierung (2. Instanz)
- Versäumnisse in deren Ermittlungstätigkeiten vor und
- dadurch die Begünstigung widmungsfremder Nutzung,
- dass dadurch Vorschub zur Schaffung von noch mehr Zweitwohnsitzen in
Salzburg und in St. Gilgen geleistet wird
- und dass der Bewilligungsbescheid gegen Gesetze verstößt;
..Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof am 02. Juli 2012
Verfassungsgerichtshof per 27. Juni 2013:
Verfassungsgerichtshof fordert nach Einleiten des Vorverfahrens von der belangten Behörde, dem Land Salzburg, die Übermittlung der Verwaltungs-akten an.
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